Zeugenschutz ist eine Maßnahme, die nur in klar definierten Ausnahmefällen gewährt wird. Eine Aufnahme in das Schutzprogramm ist möglich, wenn:
die Aussage oder Kooperation der Person in einem Verfahren von erheblichem öffentlichen Interesse ist
eine konkrete Gefährdung des Lebens, der Gesundheit oder der Freiheit der Person besteht
keine anderen milderen Maßnahmen zur Gefahrenabwehr ausreichen
eine ernsthafte Bereitschaft zur Kooperation mit den Behörden vorliegt
In der Regel betrifft dies:
Kronzeugen in Strafverfahren gegen organisierte Strukturen
ehemalige Tatbeteiligte, die in einem Deal umfangreich aussagen
Zivilpersonen, die Zeugenschaft gegen gefährliche Einzelpersonen leisten
Familienangehörige, die durch ihre Verbindung ebenfalls in Gefahr geraten
Die Durchführung des Zeugenschutzes liegt ausschließlich in der Verantwortung der Special Protection Unit (SPU) des US Marshal Service.
Diese spezialisierte Einheit verfügt über das taktische, technische und psychologische Know-how, um gefährdete Personen unauffällig, rechtssicher und langfristig zu sichern.
Die SPU arbeitet eng mit dem Department of Justice (DOJ) und dem zuständigen Richterstab zusammen, um Aufnahmeverfahren, Schutzpläne und operative Maßnahmen zu koordinieren.
Ein Antrag auf Zeugenschutz kann nicht eigenständig gestellt werden. Die Bestätigung oder Ablehnung einer Beantragung erfolgt in der Regel durch das Department of Justice (DOJ) selbst, oder über ein Gericht im Rahmen eines Strafprozesses.
Die Prüfung erfolgt auf Basis:
einer Gefährdungsanalyse durch das DOJ
einer Einschätzung durch die SPU
der gesetzlichen Zulässigkeit und Verhältnismäßigkeit
Hinweis zur Beantragung: Bitte nutzen Sie folgendes Formular nur unter einer der oben genannten Voraussetzungen.
Wir versichern Ihnen vollständige Diskretion zu Ihren Angaben.
Der Ablauf variiert je nach Gefährdungslage, Dauer der Schutzmaßnahme und Art der Kooperation. Grundsätzlich könen wir Ihnen folgendes bieten:
neue Identität (Name & Dokumente)
vollständige Trennung vom bisherigen Umfeld
kurz- bis langfristiger Personenschutz
mehrere "Safe-Häuser"
ggf. psychologische Betreuung und Eingliederungshilfe
Der genaue Schutzplan bleibt streng vertraulich. Auch innerhalb der Behörden sind nur wenige Personen involviert – auf Basis des „Need-to-know“-Prinzips.
Zeugenschutz ist ein schwerwiegender Eingriff in die Lebensrealität – mit Chancen, aber auch Einschränkungen. Eine Teilnahme bedeutet oft die Aufgabe bisheriger sozialer Strukturen, Einschränkung der Bewegungsfreiheit und absolute Vertraulichkeit oft auch gegenüber Freunden und Familie
Aufgabe bisheriger sozialer Strukturen
Einschränkung der Bewegungsfreiheit
absolute Vertraulichkeit – oft auch gegenüber Freunden und Familie